Es geht um das Überleben, wenn das Jobcenter Hartz IV total kürzt.

Darum geht es:


Der Alptraum...

...ist nun auch bei uns zur Realität geworden:
Ab 1. Februar 2013 werden wir sanktioniert, bzw., das sei falsch ausgedrückt. Formuliert wird es ganz anders, nämlich: Versagung und Entziehung...!

"Versagungs- / Entziehungsbescheid nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB1)"

Frau Kapuschka von der Arbeitsagentur Calw/Nagold entzieht und versagt uns die aufstockende Hilfe ab 1. Februar 2013 total.
Das bedeutet, keine Krankenversicherung, kein Heizungsgeld, keine Miete...

Am Telefon sagte mir eine andere Mitarbeiterin, dass sie feststellen konnte, dass die angeblich fehlenden Unterlagen vorhanden seien.
Wir waren die letzten 10 Monate damit beschäftigt, Unterlagen zu kopieren, - immer wieder die selben,- und einzureichen, mit Quittierung,- um die Wünsche der Frau Kapuschka zufrieden zu stellen.

Ich werde ihr - unabhängig davon ob die Unterlagen bei ihr nun existieren oder nicht - ein letztes Mal sämtliche Nachweise des letzten gesamten Jahres noch ein Mal zukommen lassen - mit Bestätigung versteht sich.

Der zweite Teil - in dem Frau Kapuschka weitere Entziehung androht, gilt diesmal mir. Angeblich beziehe ich Rente, und habe das nicht angeben. Davon müßte ich ja auch etwas wissen...
Ich beziehe keine Rente! - Weder Erwerbsminderung, noch Altersrente.
Meinen Anspruch auf ungeminderte Rente kann ich erst mit Erreichen des 65. Lebensjahres wahrnehmen. Dieses Alter habe ich noch nicht erreicht.

Ich bin schwerbehindert, aber das ist ja auch kein Grund mehr, um Menschen die sich nicht aus eigener Kraft bewegen und ohne Umstände wehren können, nicht zu versagen.
Je früher das nicht mehr nutzbare Menschenmaterial vernichtet wird, umso besser - dieser Eindruck verfestigt sich leider immer mehr.
Denn, mein Mann ist ja leider sehr krank geworden - ein Befund steht noch aus, ich hoffe, dass wir endlich diese Woche vollends erfahren, was insgesamt mit ihm los ist. Auch bei ihm gibt es Bedenken wegen der weiteren Nutzung der Arbeitskraft.
Folglich muss also draufgeprügelt werden, dass es eine Art hat.

Ich unterstelle die böswillige Absicht, uns zu vernichten. Denn Frau Kapuschka betont in ihrem Schreiben, dass sie bei ihrer Entscheidung von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht habe.

ich bin 90 % schwerbehindert, und wenn das mit meinem Mann in Ordnung ist, werde ich Probleme haben - denn dann geht sie auf mich los.
Aus heiterem Himmel hat Frau Kapuschka plötzlich die wahnwitzige Idee, ich würde eine Rente beziehen, von der die Arbeitsagentur keine Kenntnis habe.
Aber, ich beziehe keinerlei Rente.

Was Unterlagen angeht, die - obwohl bestätigt - eingereicht, immer wieder verschwinden, ähnelt die Arbeitsagentur Calw dem Bermudadreieck.
Mein Mann ist krankgemeldet - Arztbehandlung, weitere Massnahmen, Genesung, alles gefährdet.
Er hatte prompt heute eine Verschlechterung seines Zustandes nach Empfang der Post von Frau Kapuschka.

Absenderin der existenzvernichtenden und menschenfeindlichen Nachricht war:

Zeichen: 4914
Frau Kapuschka

Jobcenter Landkreis Calw
Außenstelle Calw
Untere Brücke 1
75365 Calw

Tel: 07051 9698-0

Jobcenter-Landkreis-Calw@jobcenter-ge.de

Betroffen von der Massnahme sind wir: Siegfried Prommersberger und Inge Jurk-Prommersberger.
Ich stehe zu dem, was ich hier geschrieben habe.
Getane Aktivitäten:
 
Zwei Faxe habe ich heute weggeschickt, in Kürze mit Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde.

Des Weiteren folgende Mail:

Inge Jurk-Prommersberger Teuchelweg 11
Siegfried Prommersberger 75365 Calw, den 17. 01. 2013

An die Leitung des
Jobcenter
Calw/Nagold

Agentur für Arbeit Calw

Postanschrift
Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim
72200 Nagold

Besucheradresse
Untere Brücke 1
75365 Calw

Betr.: Versagungs-/Entziehungsbescheid nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)

Das gleiche Schreiben geht Ihnen demnächst auch auf anderem Wege zu.
Leider war es nicht möglich, Ihnen dies auf dem Faxwege zukommen zu lassen, weil der Empfang bei Ihnen abgebrochen wurde.

Widerspruch und Beschwerde

Gegen den oben erwähnten Bescheid vom 11. 01. 2013 erhebe ich Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde.

Wir - Siegfried Prommersberger und ich - waren in der Freizeit fast nur noch damit befasst, die nötigen Unterlagen mit dem Lohnbüro abzuklären, und dann zu kopieren - wieder und wieder, weil Frau Kapuschka und andere Mitarbeiter des Jobenters dauernd der Meinung waren, dass Unterlagen fehlen würden. Einige Tage vor Weihnachten 2012 brach mein Mann zusammen, und es mußte abgeklärt werden, was der Grund dafür war.
Das bedeutete viele Arzttermine und zweimal Krankenhaus.

Ich selber bin 90 % schwerbehindert mit Merkzeichen G und draussen auf einen Rollstuhl und jemand der mich schiebt angewiesen. Das bedeutet, dass ich im Winter total eingesperrt bin - sozusagen. Wir besitzen kein Auto.
Da mein Mann nun selber krank geworden war, hatte ich auch niemand, der mich hätte transportieren können, um die Angelegenheiten selber zu regeln.
Dazu kommt, dass mein Mann lernbehindert ist, und also diverse Probleme mit schriftlichen Dingen hat.

Erst jetzt kehrt allmählich wieder etwas Kontinuität ein. Wenn ein Angehöriger zusammenbricht, ist es einem nicht unbedingt danach zu Mute, sich mit dem Jobcenter zu befassen. Das ist nicht gegen Sie gerichtet, sondern einfach menschliches Empfinden. Mein Mann ist auch noch krank gemeldet.
Zudem hat sich nach dem Schreiben von Frau Kapuschka sein Zustand noch einmal verschlechtert. Sollte dieser menschenverachtende Versagungsvorgang nicht zurückgenommen werden, mache ich Sie für den weiteren Zustand mit eventuellen Folgen für Leib und Leben von uns, und insbesondere in Bezug auf meinen Mann verantwortlich.
Ich habe nun veranlasst, dass das Lohnbüro meines Mannes noch einmal die gesamten Abrechnungen des vergangenen Jahres zusammen stellt. Wenn ich im Besitz der Unterlagen bin, werde ich diese Frau Kapuschka noch einmal zukommen lassen.

Vorgestern, am 15. 01. 2013 habe ich über die auf dem Schreiben angegebene Rufnummer mit einer Dame telefoniert, die mir sagte, dass nach ihrem Kenntnisstand - nach dem Nachschauen im Computer - alle Unterlagen vorhanden seien.
Mir stellt sich nun die Frage, warum das Frau Kapuschka nicht zu wissen scheint, und sie uns - obwohl wir immer bemüht waren, unsere Beiträge zur Ermittlung der Bedarfe zu leisten - mit einer derartig barbarischen Massnahme überziehen will.

Mein Mann Siegfried Prommersberger hat sich im Dienste von Hartz IV und prekärer Arbeit inzwischen kaputt geschuftet. Wenn Frau Kapuschka den Steuerzahler erwähnt, der für unsere Bedarfsgemeinschaft aufkommen müsse, dann soll sie veranlassen, dass mein Mann eine geeignete Arbeitsstelle bekommt, bei der er so viel verdient, dass wir die Hilfe des Steuerzahlers nicht mehr benötigen.
Des Weiteren darf ich daran erinnern, dass mein Mann arbeitet - bisher fast nie krank war, und wir also auch Steuerzahler sind. Durch die ausgeführte Arbeit meines Mannes, bei der zwar Zuschüsse bezahlt werden an den Arbeitgeber, dafür aber der Lohn gedeckelt ist, trägt er ein Übriges zum Gedeih dieser Gesellschaft bei. Wir müssen uns das also nicht von Frau Kapuschka vorhalten lassen.

Es ist widerwärtig, wenn fleissige Menschen wie mein Mann, der sich trotz aller widrigen Umstände auf dem Arbeitsmarkt immer befleissigt hat, zu arbeiten und auch Freude daran hatte, von Leuten wie Frau Kapuschka dargestellt werden, als wären sie Verbrecher. Es weiterhin widerlich, wenn schwerbehinderte Menschen wie ich durch Vernichtung der Existenz dazu gezwungen werden sollen, sozialverträglich abzuleben. Denn genau das stellt dieses Vorhaben der Frau Kapuschka mittels des Versagens und der Entziehung der Aufstockung für mich dar.

Es ist verfassungs- und auch menschenrechtswidrig, dass solches Vorgehen in diesem unserem Land gegen Bürger von eben diesem Land wieder möglich ist.

Abgesehen davon: Wann ist denn das Jobcenter auch nur einmal der Pflicht nachgekommen, sich selber davon zu überzeugen, wie mein Mann arbeitet? Ist es nicht so, dass die Zuschüsse erhalten bleiben müssen - aus Arbeitgebersicht - damit mein Mann nicht gekündigt werden muss? Weil das eben so im Arbeitsvertrag vorhanden ist, stellte auch dieser Inhalt des Arbeitsvertrages eine nicht unwesentliche Quelle der Diskriminierung für meinen Mann dar.
Er darf nicht zu gut dargestellt werden, damit die Zuschüsse für den Arbeitgeber nicht verloren gehen.
Er darf sich nicht entwickeln, denn sonst ist er seinen Arbeitsplatz los, wenn die Zuschüsse nicht mehr gezahlt werden.
Können Sie einschätzen, was das für einen fleissigen Menschen der sich in seine Arbeit hineinkniet, bedeutet? Nein, ich denke nicht, dass sie sich da hineinversetzen können, weil es ja zu viele Vorurteile und festgelegte Annahmen darüber gibt, wie Kunden der Jobcenter angeblich so drauf sind.

Jedenfalls war von einer Betreuungs- und Aufsichtspflicht des Jobcenters nichts mehr zu merken, seit mein Mann - unter den verschiedensten Bedingungen - bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt war.
Wenn ich mir die gängigen Umgangsmethoden des Jobcenters mit uns sogenannten Kunden so betrachte, die Drohungen, kein Fördern sondern nur Fordern, dann ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn keine Betreuung stattfindet. Nur so ein Gedanke von mir, der sich gerade aufdrängt. Leider können wir uns den Verzicht auf das Jobcenter nicht leisten - und daran sind wir ja nicht alleine schuld.

Mein Mann hat jedenfalls die Pflichten erfüllt, die das Jobcenter von uns erwartete. Wir haben an Frau Kapuschka und die anderen Mitarbeiter, die uns aufforderten, Unterlagen einzusenden, das mindestens 4 mal getan seit dem Sommer letzten Jahres. Wo die Papiere abgeblieben sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Leider stellt es eine traurige Tatsache dar, dass die Menschenrechte - wie auch das angeborene Recht auf Leben - vom deutschen Staat gegenüber seinen Bürgern wieder bedroht sind. Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Deutschland hat diese Rechte anerkannt und unterzeichnet - UNO genauso, wie EU, und Grundgesetz. Universalität im Menschenrecht steht für Allgemeingültigkeit. Egalität ist die Bezeichnung für Gleichheit. Ergänzend zum Grundsatz der Universalität der Menschenrechte wird auch der Anspruch ihrer Unteilbarkeit erhoben. Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein.
Entweder wir haben Menschenrechte und sie gelten, oder sie gelten eben nicht. Dazwischen gibt es eigentlich nichts.
Gegen diese Regelungen und Gesetze verstossen die Jobcenter jedoch, wenn sie ihren Kunden die Lebensgrundlagen mit Versagung und Entzug der notwendigen Leistungen wegnehmen.
Genaugenommen ist es angedrohter Mord durch Verhungern und Verdursten, oder aber durch Erfrieren - und es ist Vernichtung der Existenz durch Obdachlosigkeit. Bei Behinderung und Krankheit kommt erschwerend die Verweigerung medizinischer Hilfe hinzu.

Wir erheben Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Frau Kapuschka, die aus ihrem Ermessen heraus die Versagung und den Totalentzug der Hilfen veranlasst hat. Des Weiteren widersprechen wir diesem Vorgang, und fordern Sie sowie Frau Kapuschka auf, dafür zu sorgen, dass das Ganze zurückgenommen wird.

gez.: Inge Jurk-Prommersberger
Siegfried Prommersberger
 
Folgende Mail wurde soeben versendet:

Inge G. Jurk-Prommersberger

15:08 (vor 3 Minuten)

an Zentrale
Bundesagentur für Arbeit
Rechtsform: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung

vertreten durch den Vorstand
Herrn Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstandes
Herrn Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung
Herrn Raimund Becker, Vorstand Arbeitslosenversicherung

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-0
Telefax: 0911/179-2123
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter in Calw/Nagold betreffend Frau Kapuschka, und die Leitung des Jobcenters, welche es zuläßt, dass Sachbearbeiter wie Frau Kapuschka Kunden betreuen dürfen.

Inge Jurk-Prommersberger Teuchelweg 11
Siegfried Prommersberger 75365 Calw, den 17. 01. 2013

An die Leitung des
Jobcenter
Calw/Nagold

Agentur für Arbeit Calw

Postanschrift
Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim
72200 Nagold

Besucheradresse
Untere Brücke 1
75365 Calw

Dienstaufsichtsbeschwerde gegnüber dem Jobcenter Calw/Nagold

Wir - Siegfried Prommersberger und ich - waren in der Freizeit fast nur noch damit befasst, die nötigen Unterlagen mit dem Lohnbüro abzuklären, und dann zu kopieren - wieder und wieder, weil Frau Kapuschka und andere Mitarbeiter des Jobenters dauernd der Meinung waren, dass Unterlagen fehlen würden. Einige Tage vor Weihnachten 2012 brach mein Mann zusammen, und es mußte abgeklärt werden, was der Grund dafür war.
Das bedeutete viele Arzttermine und zweimal Krankenhaus.

Ich selber bin 90 % schwerbehindert mit Merkzeichen G und draussen auf einen Rollstuhl und jemand der mich schiebt angewiesen. Das bedeutet, dass ich im Winter total eingesperrt bin - sozusagen. Wir besitzen kein Auto.
Da mein Mann nun selber krank geworden war, hatte ich auch niemand, der mich hätte transportieren können, um die Angelegenheiten selber zu regeln.
Dazu kommt, dass mein Mann lernbehindert ist, und also diverse Probleme mit schriftlichen Dingen hat.

Erst jetzt kehrt allmählich wieder etwas Kontinuität ein. Wenn ein Angehöriger zusammenbricht, ist es einem nicht unbedingt danach zu Mute, sich mit dem Jobcenter zu befassen. Das ist nicht gegen dieses gerichtet, sondern einfach menschliches Empfinden. Mein Mann ist auch noch krank gemeldet.
Zudem hat sich nach dem Schreiben von Frau Kapuschka sein Zustand noch einmal verschlechtert. Sollte dieser menschenverachtende Versagungsvorgang nicht zurückgenommen werden, mache ich das Jobcenter sowie Frau Kapuschka für den weiteren Zustand mit eventuellen Folgen für Leib und Leben von uns, und insbesondere in Bezug auf meinen Mann verantwortlich.
Ich habe nun veranlasst, dass das Lohnbüro meines Mannes noch einmal die gesamten Abrechnungen des vergangenen Jahres zusammen stellt. Wenn ich im Besitz der Unterlagen bin, werde ich diese Frau Kapuschka noch einmal umgehend zukommen lassen.

Vorgestern, am 15. 01. 2013 habe ich über die auf dem Schreiben angegebene Rufnummer mit einer Dame telefoniert, die mir sagte, dass nach ihrem Kenntnisstand - nach dem Nachschauen im Computer - alle Unterlagen vorhanden seien.
Mir stellt sich nun die Frage, warum das Frau Kapuschka nicht zu wissen scheint, und sie uns - obwohl wir immer bemüht waren, unsere Beiträge zur Ermittlung der Bedarfe zu leisten - mit einer derartig barbarischen Massnahme überziehen will.

Mein Mann Siegfried Prommersberger hat sich im Dienste von Hartz IV und prekärer Arbeit inzwischen kaputt geschuftet. Wenn Frau Kapuschka den Steuerzahler erwähnt, der für unsere Bedarfsgemeinschaft aufkommen müsse, dann soll sie veranlassen, dass mein Mann eine geeignete Arbeitsstelle bekommt, bei der er so viel verdient, dass wir die Hilfe des Steuerzahlers nicht mehr benötigen.
Des Weiteren darf ich daran erinnern, dass mein Mann arbeitet - bisher fast nie krank war, und wir also auch Steuerzahler sind. Durch die ausgeführte Arbeit meines Mannes, bei der zwar Zuschüsse bezahlt werden an den Arbeitgeber, dafür aber der Lohn gedeckelt ist, trägt er ein Übriges zum Gedeih dieser Gesellschaft bei. Wir müssen uns das also nicht von Frau Kapuschka vorhalten lassen.

Es ist widerwärtig, wenn fleissige Menschen wie mein Mann, der sich trotz aller widrigen Umstände auf dem Arbeitsmarkt immer befleissigt hat, zu arbeiten und auch Freude daran hatte, von Leuten wie Frau Kapuschka dargestellt werden, als wären sie Verbrecher. Es ist weiterhin widerlich, wenn schwerbehinderte Menschen wie ich durch Vernichtung der Existenz dazu gezwungen werden sollen, sozialverträglich abzuleben. Denn genau das stellt dieses Vorhaben der Frau Kapuschka mittels des Versagens und der Entziehung der Aufstockung für mich dar.

Es ist verfassungs- und auch menschenrechtswidrig, dass solches Vorgehen in diesem unserem Land gegen Bürger von eben diesem Land wieder möglich ist.

Abgesehen davon: Wann ist denn das Jobcenter auch nur einmal der Pflicht nachgekommen, sich selber davon zu überzeugen, wie mein Mann arbeitet? Ist es nicht so, dass die Zuschüsse erhalten bleiben müssen - aus Arbeitgebersicht - damit mein Mann nicht gekündigt werden muss? Weil das eben so im Arbeitsvertrag vorhanden ist, stellte auch dieser Inhalt des Arbeitsvertrages eine nicht unwesentliche Quelle der Diskriminierung für meinen Mann dar.
Er darf nicht zu gut dargestellt werden, damit die Zuschüsse für den Arbeitgeber nicht verloren gehen.
Er darf sich nicht entwickeln, denn sonst ist er seinen Arbeitsplatz los, wenn die Zuschüsse nicht mehr gezahlt werden.
Können Sie einschätzen, was das für einen fleissigen Menschen der sich in seine Arbeit hineinkniet, bedeutet? Nein, ich denke nicht, dass sie sich da hineinversetzen können, weil es ja zu viele Vorurteile und festgelegte Annahmen darüber gibt, wie Kunden der Jobcenter angeblich so drauf sind.

Jedenfalls war von einer Betreuungs- und Aufsichtspflicht des Jobcenters nichts mehr zu merken, seit mein Mann - unter den verschiedensten Bedingungen - bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt war.
Wenn ich mir die gängigen Umgangsmethoden des Jobcenters mit uns sogenannten Kunden so betrachte, die Drohungen, kein Fördern sondern nur Fordern, dann ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn keine Betreuung stattfindet. Nur so ein Gedanke von mir, der sich gerade aufdrängt. Leider können wir uns den Verzicht auf das Jobcenter nicht leisten - und daran sind wir ja nicht alleine schuld.

Mein Mann hat jedenfalls die Pflichten erfüllt, die das Jobcenter von uns erwartete. Wir haben an Frau Kapuschka und die anderen Mitarbeiter, die uns aufforderten, Unterlagen einzusenden, das mindestens 4 mal getan seit dem Sommer letzten Jahres. Wo die Papiere abgeblieben sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Leider stellt es eine traurige Tatsache dar, dass die Menschenrechte - wie auch das angeborene Recht auf Leben - vom deutschen Staat gegenüber seinen Bürgern wieder bedroht sind. Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Deutschland hat diese Rechte anerkannt und unterzeichnet - UNO genauso, wie EU, und Grundgesetz. Universalität im Menschenrecht steht für Allgemeingültigkeit. Egalität ist die Bezeichnung für Gleichheit. Ergänzend zum Grundsatz der Universalität der Menschenrechte wird auch der Anspruch ihrer Unteilbarkeit erhoben. Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein.
Entweder wir haben Menschenrechte und sie gelten, oder sie gelten eben nicht. Dazwischen gibt es eigentlich nichts.
Gegen diese Regelungen und Gesetze verstossen die Jobcenter jedoch, wenn sie ihren Kunden die Lebensgrundlagen mit Versagung und Entzug der notwendigen Leistungen wegnehmen.
Genaugenommen ist es angedrohter Mord durch Verhungern und Verdursten, oder aber durch Erfrieren - und es ist Vernichtung der Existenz durch Obdachlosigkeit. Bei Behinderung und Krankheit kommt erschwerend die Verweigerung medizinischer Hilfe hinzu.

Wir erheben Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem Jobcenter Calw/Nagold und Frau Kapuschka, die aus ihrem Ermessen heraus die Versagung und den Totalentzug der Hilfen veranlasst hat. Wir beschweren uns darüber, dass die Jobcenter - also auch das Jobcenter Calw/Nagold - menschenverachtende, zukunftsversperrende Arbeitsverträge zuläßt, bei denen die Kündigung mit dem Wegfall der Förderung automatisch eingebaut ist. Des Weiteren widersprechen wir dem Vorgang des Versagens und Entziehens der Leistungen durch das Jobcenter mittels Frau Kapuschka und fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass das Ganze schnellstmöglich zurückgenommen wird.

gez.: Inge Jurk-Prommersberger
Siegfried Prommersberger
Wird fortgesetzt.

 
 
 

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