Samstag, 19. Mai 2012

Die Transformation der Bundeswehr im Dienste nationaler Interessen

Die Transformation der Bundeswehr im Dienste nationaler Interessen - Teil 1 „Dran, drauf, drüber!“ Von Jürgen Rose

„Dran, drauf, drüber!“ war der schon vom damaligen Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Helmut Willmann, im "Wegweiser für die Traditionspflege im Heer" am 1. Dezember 1999 offiziell festgelegte Schlachtruf der Panzergrenadiertruppe, der sinngemäß bedeutet: „Ran an den Feind, drauf auf den Feind, hinweg über den Feind“.(1) Und dies war möglich, obwohl das Grundgesetz (GG) alle deutsche staatliche Gewalt schon in seiner Präambel kategorisch auf den Frieden in der Welt verpflichtet.(2). Darüber hinaus verbietet Art. 26 GG alle Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, worunter insbesondere die Führung eines Angriffskrieges fällt. Für solche Zwecke dürfen deutsche Streitkräfte demnach unter gar keinen Umständen Verwendung finden.

 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17730


 Phraseologisch verbrämt wird die neue deutsche Sicherheitspolitik im offiziellen Jargon des Bundesministeriums der Verteidigung mit Parolen wie jener, daß „von der Nation fortan erwartet“ werde, „vermehrt internationale Verantwortung zu übernehmen“ und daß es „ehrenvoll [sei], in deutscher Uniform für eine bessere, gerechtere, freiere und sichere Welt einzutreten.“(1) Doch tritt hinter der propagandistischen Fassade unverblümt nackte Macht- und Interessen-politik hervor, wenn der amtierende Verteidigungsminister Thomas de Maizière verlauten läßt: „Wohlstand erfordert Verantwortung“(2) und: „Wir haben ein nationales Interesse am Zugang zu Wasser, zu Lande und in der Luft.“(3) Im Klartext heißt das: Es geht um die Durchsetzung der Globalisierung mit militärischen Gewaltmitteln, vulgo: Wirtschaftskrieg für die Profitinteressen der heimischen Produzenten.

 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17753


 Wie prekär sich indes die jetzige Situation, in der eine enthemmte Sicherheitspolitik der Berliner Republik ihre verfassungsrechtlichen Fesseln weitgehend abgestreift hat(1), darstellt, hat man offenbar auch in den Reihen der „Strategic Community“ bemerkt. Einer der Hauptprotagonisten nicht nur der Partei, sondern insbesondere auch einer Politik des organisierten Menschenrechtsbellizismus‘, Winfried Nachtwei von Bündnis90/Die Grünen, fordert daher, daß „[d]er erweiterte Bundeswehrauftrag … endlich seinen Niederschlag im Grundgesetz finden [sollte].“(2) Denn es sei „[e]in Unding …, dass sich die jetzige Einsatzrealität aus dem Grundgesetz nur unter Zuhilfenahme des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994 erschließen lässt.“(3) Und daher hält jener habituelle Vorzeigebellizist(4) eine Grundgesetzänderung für notwendig, dergestalt, daß Art. 87a durch folgende Bestimmung „präzisiert“(5) werden sollte: „Bewaffnete Streitkräfte dürfen außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung nur eingesetzt werden zur Gewalteindämmung und internationalen Rechtsdurchsetzung im Dienste kollektiver Sicherheit und im Rahmen des UN-System (sic!).“(6)

 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17777

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen