Der Alptraum...
...ist nun auch bei uns zur Realität geworden:
Ab 1. Februar 2013 werden wir sanktioniert, bzw., das sei falsch
ausgedrückt. Formuliert wird es ganz anders, nämlich: Versagung und
Entziehung...!
"Versagungs- / Entziehungsbescheid nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB1)"
Frau Kapuschka von der Arbeitsagentur Calw/Nagold entzieht und versagt uns die aufstockende Hilfe ab 1. Februar 2013 total.
Das bedeutet, keine Krankenversicherung, kein Heizungsgeld, keine Miete...
Am Telefon sagte mir eine andere Mitarbeiterin, dass sie feststellen
konnte, dass die angeblich fehlenden Unterlagen vorhanden seien.
Wir
waren die letzten 10 Monate damit beschäftigt, Unterlagen zu kopieren, -
immer wieder die selben,- und einzureichen, mit Quittierung,- um die
Wünsche der Frau Kapuschka zufrieden zu stellen.
Ich werde ihr -
unabhängig davon ob die Unterlagen bei ihr nun existieren oder nicht -
ein letztes Mal sämtliche Nachweise des letzten gesamten Jahres noch ein
Mal zukommen lassen - mit Bestätigung versteht sich.
Der
zweite Teil - in dem Frau Kapuschka weitere Entziehung androht, gilt
diesmal mir. Angeblich beziehe ich Rente, und habe das nicht angeben.
Davon müßte ich ja auch etwas wissen...
Ich beziehe keine Rente! - Weder Erwerbsminderung, noch Altersrente.
Meinen Anspruch auf ungeminderte Rente kann ich erst mit Erreichen des
65. Lebensjahres wahrnehmen. Dieses Alter habe ich noch nicht erreicht.
Ich bin schwerbehindert, aber das ist ja auch kein Grund mehr, um
Menschen die sich nicht aus eigener Kraft bewegen und ohne Umstände
wehren können, nicht zu versagen.
Je früher das nicht mehr nutzbare
Menschenmaterial vernichtet wird, umso besser - dieser Eindruck
verfestigt sich leider immer mehr.
Denn, mein Mann ist ja leider
sehr krank geworden - ein Befund steht noch aus, ich hoffe, dass wir
endlich diese Woche vollends erfahren, was insgesamt mit ihm los ist.
Auch bei ihm gibt es Bedenken wegen der weiteren Nutzung der
Arbeitskraft.
Folglich muss also draufgeprügelt werden, dass es eine Art hat.
Ich unterstelle die böswillige Absicht, uns zu vernichten. Denn Frau
Kapuschka betont in ihrem Schreiben, dass sie bei ihrer Entscheidung von
ihrem Ermessen Gebrauch gemacht habe.
ich bin 90 %
schwerbehindert, und wenn das mit meinem Mann in Ordnung ist, werde ich
Probleme haben - denn dann geht sie auf mich los.
Aus heiterem
Himmel hat Frau Kapuschka plötzlich die wahnwitzige Idee, ich würde eine
Rente beziehen, von der die Arbeitsagentur keine Kenntnis habe.
Aber, ich beziehe keinerlei Rente.
Was Unterlagen angeht, die - obwohl bestätigt - eingereicht, immer
wieder verschwinden, ähnelt die Arbeitsagentur Calw dem Bermudadreieck.
Mein Mann ist krankgemeldet - Arztbehandlung, weitere Massnahmen, Genesung, alles gefährdet.
Er hatte prompt heute eine Verschlechterung seines Zustandes nach Empfang der Post von Frau Kapuschka.
Absenderin der existenzvernichtenden und menschenfeindlichen Nachricht war:
Zeichen: 4914
Frau Kapuschka
Jobcenter Landkreis Calw
Außenstelle Calw
Untere Brücke 1
75365 Calw
Tel: 07051 9698-0
Jobcenter-Landkreis-Calw@jobcenter-ge.de
Betroffen von der Massnahme sind wir: Siegfried Prommersberger und Inge Jurk-Prommersberger.
Ich stehe zu dem, was ich hier geschrieben habe.
Betroffen von der Massnahme sind wir: Siegfried Prommersberger und Inge Jurk-Prommersberger.
Ich stehe zu dem, was ich hier geschrieben habe.
Getane Aktivitäten:
Zwei Faxe habe ich heute weggeschickt, in Kürze mit Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Des Weiteren folgende Mail:
Inge Jurk-Prommersberger Teuchelweg 11
Siegfried Prommersberger 75365 Calw, den 17. 01. 2013
An die Leitung des
Jobcenter
Calw/Nagold
Agentur für Arbeit Calw
Postanschrift
Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim
72200 Nagold
Besucheradresse
Untere Brücke 1
75365 Calw
Betr.: Versagungs-/Entziehungsbescheid nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
Das gleiche Schreiben geht Ihnen demnächst auch auf anderem Wege zu.
Leider war es nicht möglich, Ihnen dies auf dem Faxwege zukommen zu lassen, weil der Empfang bei Ihnen abgebrochen wurde.
Widerspruch und Beschwerde
Gegen den oben erwähnten Bescheid vom 11. 01. 2013 erhebe ich Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Wir - Siegfried Prommersberger und ich - waren in der Freizeit fast nur
noch damit befasst, die nötigen Unterlagen mit dem Lohnbüro abzuklären,
und dann zu kopieren - wieder und wieder, weil Frau Kapuschka und
andere Mitarbeiter des Jobenters dauernd der Meinung waren, dass
Unterlagen fehlen würden. Einige Tage vor Weihnachten 2012 brach mein
Mann zusammen, und es mußte abgeklärt werden, was der Grund dafür war.
Das bedeutete viele Arzttermine und zweimal Krankenhaus.
Ich selber bin 90 % schwerbehindert mit Merkzeichen G und draussen auf
einen Rollstuhl und jemand der mich schiebt angewiesen. Das bedeutet,
dass ich im Winter total eingesperrt bin - sozusagen. Wir besitzen kein
Auto.
Da mein Mann nun selber krank geworden war, hatte ich auch
niemand, der mich hätte transportieren können, um die Angelegenheiten
selber zu regeln.
Dazu kommt, dass mein Mann lernbehindert ist, und also diverse Probleme mit schriftlichen Dingen hat.
Erst jetzt kehrt allmählich wieder etwas Kontinuität ein. Wenn ein
Angehöriger zusammenbricht, ist es einem nicht unbedingt danach zu Mute,
sich mit dem Jobcenter zu befassen. Das ist nicht gegen Sie gerichtet,
sondern einfach menschliches Empfinden. Mein Mann ist auch noch krank
gemeldet.
Zudem hat sich nach dem Schreiben von Frau Kapuschka sein
Zustand noch einmal verschlechtert. Sollte dieser menschenverachtende
Versagungsvorgang nicht zurückgenommen werden, mache ich Sie für den
weiteren Zustand mit eventuellen Folgen für Leib und Leben von uns, und
insbesondere in Bezug auf meinen Mann verantwortlich.
Ich habe nun
veranlasst, dass das Lohnbüro meines Mannes noch einmal die gesamten
Abrechnungen des vergangenen Jahres zusammen stellt. Wenn ich im Besitz
der Unterlagen bin, werde ich diese Frau Kapuschka noch einmal zukommen
lassen.
Vorgestern, am 15. 01. 2013 habe ich über die auf dem
Schreiben angegebene Rufnummer mit einer Dame telefoniert, die mir
sagte, dass nach ihrem Kenntnisstand - nach dem Nachschauen im Computer -
alle Unterlagen vorhanden seien.
Mir stellt sich nun die Frage,
warum das Frau Kapuschka nicht zu wissen scheint, und sie uns - obwohl
wir immer bemüht waren, unsere Beiträge zur Ermittlung der Bedarfe zu
leisten - mit einer derartig barbarischen Massnahme überziehen will.
Mein Mann Siegfried Prommersberger hat sich im Dienste von Hartz IV und
prekärer Arbeit inzwischen kaputt geschuftet. Wenn Frau Kapuschka den
Steuerzahler erwähnt, der für unsere Bedarfsgemeinschaft aufkommen
müsse, dann soll sie veranlassen, dass mein Mann eine geeignete
Arbeitsstelle bekommt, bei der er so viel verdient, dass wir die Hilfe
des Steuerzahlers nicht mehr benötigen.
Des Weiteren darf ich daran
erinnern, dass mein Mann arbeitet - bisher fast nie krank war, und wir
also auch Steuerzahler sind. Durch die ausgeführte Arbeit meines Mannes,
bei der zwar Zuschüsse bezahlt werden an den Arbeitgeber, dafür aber
der Lohn gedeckelt ist, trägt er ein Übriges zum Gedeih dieser
Gesellschaft bei. Wir müssen uns das also nicht von Frau Kapuschka
vorhalten lassen.
Es ist widerwärtig, wenn fleissige Menschen
wie mein Mann, der sich trotz aller widrigen Umstände auf dem
Arbeitsmarkt immer befleissigt hat, zu arbeiten und auch Freude daran
hatte, von Leuten wie Frau Kapuschka dargestellt werden, als wären sie
Verbrecher. Es weiterhin widerlich, wenn schwerbehinderte Menschen wie
ich durch Vernichtung der Existenz dazu gezwungen werden sollen,
sozialverträglich abzuleben. Denn genau das stellt dieses Vorhaben der
Frau Kapuschka mittels des Versagens und der Entziehung der Aufstockung
für mich dar.
Es ist verfassungs- und auch
menschenrechtswidrig, dass solches Vorgehen in diesem unserem Land gegen
Bürger von eben diesem Land wieder möglich ist.
Abgesehen
davon: Wann ist denn das Jobcenter auch nur einmal der Pflicht
nachgekommen, sich selber davon zu überzeugen, wie mein Mann arbeitet?
Ist es nicht so, dass die Zuschüsse erhalten bleiben müssen - aus
Arbeitgebersicht - damit mein Mann nicht gekündigt werden muss? Weil das
eben so im Arbeitsvertrag vorhanden ist, stellte auch dieser Inhalt des
Arbeitsvertrages eine nicht unwesentliche Quelle der Diskriminierung
für meinen Mann dar.
Er darf nicht zu gut dargestellt werden, damit die Zuschüsse für den Arbeitgeber nicht verloren gehen.
Er darf sich nicht entwickeln, denn sonst ist er seinen Arbeitsplatz los, wenn die Zuschüsse nicht mehr gezahlt werden.
Können Sie einschätzen, was das für einen fleissigen Menschen der sich
in seine Arbeit hineinkniet, bedeutet? Nein, ich denke nicht, dass sie
sich da hineinversetzen können, weil es ja zu viele Vorurteile und
festgelegte Annahmen darüber gibt, wie Kunden der Jobcenter angeblich so
drauf sind.
Jedenfalls war von einer Betreuungs- und
Aufsichtspflicht des Jobcenters nichts mehr zu merken, seit mein Mann -
unter den verschiedensten Bedingungen - bei seinem jetzigen Arbeitgeber
beschäftigt war.
Wenn ich mir die gängigen Umgangsmethoden des
Jobcenters mit uns sogenannten Kunden so betrachte, die Drohungen, kein
Fördern sondern nur Fordern, dann ist es vielleicht gar nicht so
schlecht, wenn keine Betreuung stattfindet. Nur so ein Gedanke von mir,
der sich gerade aufdrängt. Leider können wir uns den Verzicht auf das
Jobcenter nicht leisten - und daran sind wir ja nicht alleine schuld.
Mein Mann hat jedenfalls die Pflichten erfüllt, die das Jobcenter von
uns erwartete. Wir haben an Frau Kapuschka und die anderen Mitarbeiter,
die uns aufforderten, Unterlagen einzusenden, das mindestens 4 mal getan
seit dem Sommer letzten Jahres. Wo die Papiere abgeblieben sind,
entzieht sich unserer Kenntnis.
Leider stellt es eine traurige
Tatsache dar, dass die Menschenrechte - wie auch das angeborene Recht
auf Leben - vom deutschen Staat gegenüber seinen Bürgern wieder bedroht
sind. Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem
Menschen gleichermaßen zustehen. Deutschland hat diese Rechte anerkannt
und unterzeichnet - UNO genauso, wie EU, und Grundgesetz. Universalität
im Menschenrecht steht für Allgemeingültigkeit. Egalität ist die
Bezeichnung für Gleichheit. Ergänzend zum Grundsatz der Universalität
der Menschenrechte wird auch der Anspruch ihrer Unteilbarkeit erhoben.
Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht
sein.
Entweder wir haben Menschenrechte und sie gelten, oder sie gelten eben nicht. Dazwischen gibt es eigentlich nichts.
Gegen diese Regelungen und Gesetze verstossen die Jobcenter jedoch,
wenn sie ihren Kunden die Lebensgrundlagen mit Versagung und Entzug der
notwendigen Leistungen wegnehmen.
Genaugenommen ist es angedrohter
Mord durch Verhungern und Verdursten, oder aber durch Erfrieren - und es
ist Vernichtung der Existenz durch Obdachlosigkeit. Bei Behinderung und
Krankheit kommt erschwerend die Verweigerung medizinischer Hilfe hinzu.
Wir erheben Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Frau Kapuschka, die aus
ihrem Ermessen heraus die Versagung und den Totalentzug der Hilfen
veranlasst hat. Des Weiteren widersprechen wir diesem Vorgang, und
fordern Sie sowie Frau Kapuschka auf, dafür zu sorgen, dass das Ganze
zurückgenommen wird.
gez.: Inge Jurk-Prommersberger
Siegfried Prommersberger
Das gleiche Schreiben geht Ihnen demnächst auch auf anderem Wege zu.
Leider war es nicht möglich, Ihnen dies auf dem Faxwege zukommen zu lassen, weil der Empfang bei Ihnen abgebrochen wurde.
Widerspruch und Beschwerde
Gegen den oben erwähnten Bescheid vom 11. 01. 2013 erhebe ich Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Wir - Siegfried Prommersberger und ich - waren in der Freizeit fast nur noch damit befasst, die nötigen Unterlagen mit dem Lohnbüro abzuklären, und dann zu kopieren - wieder und wieder, weil Frau Kapuschka und andere Mitarbeiter des Jobenters dauernd der Meinung waren, dass Unterlagen fehlen würden. Einige Tage vor Weihnachten 2012 brach mein Mann zusammen, und es mußte abgeklärt werden, was der Grund dafür war.
Das bedeutete viele Arzttermine und zweimal Krankenhaus.
Ich selber bin 90 % schwerbehindert mit Merkzeichen G und draussen auf einen Rollstuhl und jemand der mich schiebt angewiesen. Das bedeutet, dass ich im Winter total eingesperrt bin - sozusagen. Wir besitzen kein Auto.
Da mein Mann nun selber krank geworden war, hatte ich auch niemand, der mich hätte transportieren können, um die Angelegenheiten selber zu regeln.
Dazu kommt, dass mein Mann lernbehindert ist, und also diverse Probleme mit schriftlichen Dingen hat.
Erst jetzt kehrt allmählich wieder etwas Kontinuität ein. Wenn ein Angehöriger zusammenbricht, ist es einem nicht unbedingt danach zu Mute, sich mit dem Jobcenter zu befassen. Das ist nicht gegen Sie gerichtet, sondern einfach menschliches Empfinden. Mein Mann ist auch noch krank gemeldet.
Zudem hat sich nach dem Schreiben von Frau Kapuschka sein Zustand noch einmal verschlechtert. Sollte dieser menschenverachtende Versagungsvorgang nicht zurückgenommen werden, mache ich Sie für den weiteren Zustand mit eventuellen Folgen für Leib und Leben von uns, und insbesondere in Bezug auf meinen Mann verantwortlich.
Ich habe nun veranlasst, dass das Lohnbüro meines Mannes noch einmal die gesamten Abrechnungen des vergangenen Jahres zusammen stellt. Wenn ich im Besitz der Unterlagen bin, werde ich diese Frau Kapuschka noch einmal zukommen lassen.
Vorgestern, am 15. 01. 2013 habe ich über die auf dem Schreiben angegebene Rufnummer mit einer Dame telefoniert, die mir sagte, dass nach ihrem Kenntnisstand - nach dem Nachschauen im Computer - alle Unterlagen vorhanden seien.
Mir stellt sich nun die Frage, warum das Frau Kapuschka nicht zu wissen scheint, und sie uns - obwohl wir immer bemüht waren, unsere Beiträge zur Ermittlung der Bedarfe zu leisten - mit einer derartig barbarischen Massnahme überziehen will.
Mein Mann Siegfried Prommersberger hat sich im Dienste von Hartz IV und prekärer Arbeit inzwischen kaputt geschuftet. Wenn Frau Kapuschka den Steuerzahler erwähnt, der für unsere Bedarfsgemeinschaft aufkommen müsse, dann soll sie veranlassen, dass mein Mann eine geeignete Arbeitsstelle bekommt, bei der er so viel verdient, dass wir die Hilfe des Steuerzahlers nicht mehr benötigen.
Des Weiteren darf ich daran erinnern, dass mein Mann arbeitet - bisher fast nie krank war, und wir also auch Steuerzahler sind. Durch die ausgeführte Arbeit meines Mannes, bei der zwar Zuschüsse bezahlt werden an den Arbeitgeber, dafür aber der Lohn gedeckelt ist, trägt er ein Übriges zum Gedeih dieser Gesellschaft bei. Wir müssen uns das also nicht von Frau Kapuschka vorhalten lassen.
Es ist widerwärtig, wenn fleissige Menschen wie mein Mann, der sich trotz aller widrigen Umstände auf dem Arbeitsmarkt immer befleissigt hat, zu arbeiten und auch Freude daran hatte, von Leuten wie Frau Kapuschka dargestellt werden, als wären sie Verbrecher. Es weiterhin widerlich, wenn schwerbehinderte Menschen wie ich durch Vernichtung der Existenz dazu gezwungen werden sollen, sozialverträglich abzuleben. Denn genau das stellt dieses Vorhaben der Frau Kapuschka mittels des Versagens und der Entziehung der Aufstockung für mich dar.
Es ist verfassungs- und auch menschenrechtswidrig, dass solches Vorgehen in diesem unserem Land gegen Bürger von eben diesem Land wieder möglich ist.
Abgesehen davon: Wann ist denn das Jobcenter auch nur einmal der Pflicht nachgekommen, sich selber davon zu überzeugen, wie mein Mann arbeitet? Ist es nicht so, dass die Zuschüsse erhalten bleiben müssen - aus Arbeitgebersicht - damit mein Mann nicht gekündigt werden muss? Weil das eben so im Arbeitsvertrag vorhanden ist, stellte auch dieser Inhalt des Arbeitsvertrages eine nicht unwesentliche Quelle der Diskriminierung für meinen Mann dar.
Er darf nicht zu gut dargestellt werden, damit die Zuschüsse für den Arbeitgeber nicht verloren gehen.
Er darf sich nicht entwickeln, denn sonst ist er seinen Arbeitsplatz los, wenn die Zuschüsse nicht mehr gezahlt werden.
Können Sie einschätzen, was das für einen fleissigen Menschen der sich in seine Arbeit hineinkniet, bedeutet? Nein, ich denke nicht, dass sie sich da hineinversetzen können, weil es ja zu viele Vorurteile und festgelegte Annahmen darüber gibt, wie Kunden der Jobcenter angeblich so drauf sind.
Jedenfalls war von einer Betreuungs- und Aufsichtspflicht des Jobcenters nichts mehr zu merken, seit mein Mann - unter den verschiedensten Bedingungen - bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt war.
Wenn ich mir die gängigen Umgangsmethoden des Jobcenters mit uns sogenannten Kunden so betrachte, die Drohungen, kein Fördern sondern nur Fordern, dann ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn keine Betreuung stattfindet. Nur so ein Gedanke von mir, der sich gerade aufdrängt. Leider können wir uns den Verzicht auf das Jobcenter nicht leisten - und daran sind wir ja nicht alleine schuld.
Mein Mann hat jedenfalls die Pflichten erfüllt, die das Jobcenter von uns erwartete. Wir haben an Frau Kapuschka und die anderen Mitarbeiter, die uns aufforderten, Unterlagen einzusenden, das mindestens 4 mal getan seit dem Sommer letzten Jahres. Wo die Papiere abgeblieben sind, entzieht sich unserer Kenntnis.
Leider stellt es eine traurige Tatsache dar, dass die Menschenrechte - wie auch das angeborene Recht auf Leben - vom deutschen Staat gegenüber seinen Bürgern wieder bedroht sind. Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Deutschland hat diese Rechte anerkannt und unterzeichnet - UNO genauso, wie EU, und Grundgesetz. Universalität im Menschenrecht steht für Allgemeingültigkeit. Egalität ist die Bezeichnung für Gleichheit. Ergänzend zum Grundsatz der Universalität der Menschenrechte wird auch der Anspruch ihrer Unteilbarkeit erhoben. Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein.
Entweder wir haben Menschenrechte und sie gelten, oder sie gelten eben nicht. Dazwischen gibt es eigentlich nichts.
Gegen diese Regelungen und Gesetze verstossen die Jobcenter jedoch, wenn sie ihren Kunden die Lebensgrundlagen mit Versagung und Entzug der notwendigen Leistungen wegnehmen.
Genaugenommen ist es angedrohter Mord durch Verhungern und Verdursten, oder aber durch Erfrieren - und es ist Vernichtung der Existenz durch Obdachlosigkeit. Bei Behinderung und Krankheit kommt erschwerend die Verweigerung medizinischer Hilfe hinzu.
Wir erheben Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Frau Kapuschka, die aus ihrem Ermessen heraus die Versagung und den Totalentzug der Hilfen veranlasst hat. Des Weiteren widersprechen wir diesem Vorgang, und fordern Sie sowie Frau Kapuschka auf, dafür zu sorgen, dass das Ganze zurückgenommen wird.
gez.: Inge Jurk-Prommersberger
Siegfried Prommersberger
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